Innovative Technik und Fahrspaß
Höher, schneller, spektakulärer – TÜV NORD sorgt dafür, dass der Fahrspaß sicher abläuft. Auf dem Münchner Oktoberfest, dem Hamburger Dom wie auch in den Freizeitparks dieser Welt – überall steht und arbeitet ausgefeilte Technik, die sich bezahlt machen muss. Fliegende Bauten sind aber auch bezüglich Statik, Elektrik, Hydraulik und Pneumatik immensen Belastungen ausgesetzt. Bevor Anlagen betrieben werden, begutachten unsere Sachverständigen sie daher auf Sicherheit und Standfestigkeit.
Laut Definition des Deutschen Instituts für Normung DIN sind fliegende Bauten „Anlagen, die geeignet und dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Beispielsweise Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen, Tribünen, Buden, Zelte und bauliche Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft“ - aber auch Bühnen und Überdachungen für Kabaretts und Konzerte. Vergleichbare Anlagen, die in Freizeitparks oder ähnlichen Einrichtungen dauerhaft stehen, zählen zwar nicht zu den fliegenden Bauten, unterliegen aber den gleichen Normen.
Unsere Leistungen im Überblick
- DIN EN 13 782 / 13 814 (früher DIN 4112)
- ASTM
- Richtlinie Fliegende Bauten (FlBauR)
- Steigerung des Kundenvertrauens
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch höhere Anlagensicherheit und Funktionalität
- Minimierung von Unfallrisiken
- Senkung der Betriebskosten
Genehmigungsverfahren und Genehmigungsstellen für fliegende Bauten
In den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg Vorpommern, sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg, sind wir die Genehmigungsbehörde für die Zulassung von Fliegenden Bauten. Mit dem hauseigenen Institut für Materialprüfung steht Ihnen ein akkreditiertes Prüflaboratorium zur Verfügung, unsere Sachverständigen für zerstörungsfreie Prüfungen sind nach DIN EN 473 zertifiziert.
Verzeichnis der Genehmigungsstellen für Fliegende Bauten in Deutschland
Detaillierte Informationen für Betreiber
Fliegende Bauten (Home)